Ein Wahlarzt arbeitet ohne direkten Vertrag mit den Krankenkassen, das heißt es ist keine Direktverrechnung möglich, außer bei standardisierten Gesundenuntersuchungen und teilweise Sporttauglichkeitsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen.
Nach Bezahlung der Honorarnote des Arztes können Sie diese bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Diese vergütet je nach Kasse und Leistung bis zu 80 % des offiziellen Kassentarifes. Bei einigen Krankenkassen wie z.B. der gewerblichen Wirtschaft oder der VA, besteht ein Selbstbehalt beim Arztbesuch, damit ist die Rückerstattung mehr oder weniger eingerechnet.
Gerne stehen unsere Assistentinnen bei diesbezüglichen Unklarheiten für Auskünfte zur Verfügung – zögern Sie nicht, sich vor Behandlungsbeginn entsprechend zu informieren.
Warum Wahlarzt ?
Im Vergleich zur Kassenpraxis ist für ein umfassendes Patientengespräch, Diagnostik und Behandlung ausreichend Zeit gegeben. Wir können individuell auf jeden Einzelnen eingehen und untersuchen bzw. behandeln sorgfältig und ohne Zeitdruck.
Da die zeitliche Struktur unserer kardiologischen Facharztpraxis großzügig angelegt ist, treten Wartezeiten für unsere Patienten sehr selten auf. Auch akute Notfälle versorgen wir durch spezielle Ausweichtermine in angemessener Zeit, ohne den Gesamtablauf in der Praxis aus dem Gleichgewicht zu bringen.